Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Umzugsleistungen, Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen sowie Möbeltransporte und Beiladungen zwischen dem Auftraggeber und der Ouhud GmbH (nachfolgend „wir" oder „Auftragnehmer").
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen in Textform ausdrücklich zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Auf dieser Website werden keine Preise genannt.
- Nach Ihrer Anfrage besichtigen wir kostenlos und unverbindlich vor Ort. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot in Textform mit einem Festpreis, dem Leistungsumfang und dem Termin. An dieses Angebot halten wir uns bis zu dem darin genannten Datum gebunden.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen.
- Grundlage des Festpreises sind die bei der Besichtigung festgestellten Gegebenheiten und Ihre Angaben. Ändert sich der Umfang danach erheblich — etwa weil zusätzliche Räume, ein Keller oder weitere Gegenstände hinzukommen —, stimmen wir die Mehrleistung und deren Vergütung vor Ausführung mit Ihnen ab. Ohne diese Abstimmung berechnen wir nichts über den Festpreis hinaus.
Wir behalten uns keine einseitige Preisanpassung vor. Was nicht vorher vereinbart wurde, wird auch nicht berechnet.
§ 3 Leistungsumfang
- Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem Angebot. Nicht beauftragte Leistungen erbringen wir nur nach vorheriger Abstimmung.
- Zum vereinbarten Umfang gehören regelmäßig die Bereitstellung des Fahrzeugs, das Personal für die vereinbarte Dauer, Ladungssicherungsmittel wie Decken, Gurte und Rollbretter sowie die An- und Abfahrt.
- Gesondert zu vereinbaren sind insbesondere Packservice, Umzugskartons, Möbel- und Küchenmontage, die Beantragung und Aufstellung einer Halteverbotszone, Entsorgung und Endreinigung.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass beide Adressen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind, dass eine gegebenenfalls beauftragte Halteverbotszone freigehalten wird und dass vorhandene Aufzüge genutzt werden können.
- Wertsachen, Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck, Edelmetalle und vergleichbare Gegenstände sind vom Transport ausgeschlossen, soweit sie nicht vor Vertragsschluss in Textform angemeldet und ausdrücklich in den Auftrag aufgenommen wurden. Wir empfehlen, solche Gegenstände selbst zu befördern.
- Gefahrgut, explosive, leicht entzündliche, radioaktive, ätzende oder übelriechende Stoffe sowie leicht verderbliche Waren, lebende Tiere und Pflanzen, die besondere Bedingungen erfordern, sind vom Transport ausgeschlossen.
- Besonders empfindliche oder besonders wertvolle Einzelstücke — etwa Kunstwerke, Musikinstrumente, Sammlungen, Aquarien — sind vor Vertragsschluss anzuzeigen, damit wir sie gesondert sichern und versichern können.
§ 5 Preise und Zahlung
- Es gilt der im Angebot vereinbarte Festpreis. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Fernumzügen und besonders umfangreichen Aufträgen können wir eine angemessene Anzahlung vereinbaren; deren Höhe und Fälligkeit stehen dann im Angebot.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Eine vollständige Vorkasse verlangen wir nicht. Sie zahlen, wenn die Leistung erbracht ist.
§ 6 Termine, Verschiebung und Kündigung
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 415 Abs. 1 HGB). In diesem Fall können wir nach unserer Wahl entweder die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und desjenigen verlangen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Kapazitäten erwerben, oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Vergütung (Fautfracht, § 415 Abs. 2 HGB). Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bereits entstandene und nachgewiesene Auslagen — etwa Gebühren für eine bereits beantragte Halteverbotszone — können wir zusätzlich verlangen.
- Umstände höherer Gewalt, Wetterlagen, die eine sichere Durchführung ausschließen, sowie behördliche Anordnungen berechtigen beide Seiten, den Termin zu verlegen. Wir informieren unverzüglich und schlagen einen Ersatztermin vor.
Der Nachweisvorbehalt in Absatz 2 ist kein Entgegenkommen, sondern Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Pauschale (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).
§ 7 Haftung
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, bei Umzugsverträgen insbesondere nach den §§ 451 ff. des Handelsgesetzbuchs. Der Umfang ergibt sich aus der drucktechnisch hervorgehobenen Haftungsinformation unterhalb dieser Bedingungen; sie ist Bestandteil des Vertrages.
- Gegenüber Verbrauchern kann von den Haftungsvorschriften des Umzugsvertragsrechts nicht zu deren Nachteil abgewichen werden (§ 451h Abs. 1 HGB). Diese Bedingungen enthalten deshalb keine Einschränkung der gesetzlichen Haftung gegenüber Verbrauchern.
- Unbeschränkt haften wir stets bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des § 435 HGB (Vorsatz oder Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde).
- Gegenüber Unternehmern gelten dieselben gesetzlichen Haftungsgrenzen; eine abweichende Vereinbarung bedarf einer gesonderten Absprache mit ausdrücklichem Hinweis auf die Abweichung (§ 451h Abs. 2 HGB).
§ 8 Schadensanzeige
- Ist ein Verlust oder eine Beschädigung äußerlich erkennbar, ist uns dies spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
- Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, ist die Anzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung zu erstatten.
- Die Anzeige bedarf der Textform; eine E-Mail genügt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
- Wird die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet, erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung (§ 451f HGB). Über Form, Frist und Folgen unterrichten wir zusätzlich bei der Ablieferung.
Diese Fristen stehen im Gesetz und können gegenüber Verbrauchern nicht verkürzt werden. Wir verlangen ausdrücklich keine Schriftform und kein Einschreiben.
§ 9 Entrümpelung, Wohnungsauflösung und Entsorgung
- Bei Entrümpelungen und Wohnungsauflösungen schulden wir die Räumung der vereinbarten Flächen, den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung sowie die besenreine Übergabe.
- Das Eigentum an den zu entsorgenden Gegenständen geht nicht automatisch auf uns über. Soll uns die Verwertung überlassen werden, bedarf dies einer gesonderten, vom Auftraggeber ausdrücklich erklärten Vereinbarung außerhalb dieser Bedingungen.
- Der Auftraggeber entfernt vor Beginn der Arbeiten alle Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, persönlichen Unterlagen und Datenträger. Finden wir gleichwohl solche Gegenstände, zeigen wir dies unverzüglich an und geben sie heraus. Diese Pflicht bleibt in jedem Fall bestehen.
- Auf Wunsch erhalten Sie die Belege der beauftragten Entsorgungsbetriebe.
Eine Klausel, die den Eigentumsübergang an Räumungsgut einfach unterstellt, wäre unwirksam — sie würde eine Erklärung des Auftraggebers fingieren (§ 308 Nr. 5 BGB). Deshalb steht sie hier nicht.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Da unsere Verträge regelmäßig nach einer Besichtigung bei Ihnen zu Hause zustande kommen, ist das der Normalfall.
- Die Einzelheiten, die Widerrufsfrist und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer gesonderten Widerrufsbelehrung. Sie wird Ihnen zusätzlich mit dem Angebot in Textform übermittelt.
- Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden, benötigen wir dafür Ihre ausdrückliche Erklärung sowie Ihre Bestätigung, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Diese Erklärungen holen wir gesondert ein; sie sind nicht in diesen Bedingungen enthalten.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Sitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Haftungsinformation nach § 451g HGB
Wofür wir haften — und in welcher Höhe
Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes: Unsere Haftung ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Maßgeblich ist der für den gesamten Auftrag benötigte Laderaum, nicht der Rauminhalt des beschädigten Gegenstandes.
Überschreitung der Lieferfrist: Hierfür ist die Haftung nach § 431 Abs. 3 HGB auf den dreifachen Betrag der Vergütung begrenzt.
Wann diese Grenzen nicht gelten: Bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (§ 435 HGB), haften wir unbegrenzt. Ebenso unbegrenzt haften wir für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Besondere Haftungsausschlüsse: Nach § 451d HGB sind wir von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf bestimmten Umständen beruht — etwa der Beförderung von Wertsachen, die uns nicht angezeigt wurden, oder dem Verpacken durch den Auftraggeber selbst. Diese Befreiung greift allerdings nur, wenn wir alle nach den Umständen gebotenen Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet haben.
Höhere Absicherung: Für besonders wertvolle Einzelstücke können wir vor dem Umzug eine ergänzende Transportversicherung zum Zeitwert vereinbaren. Sprechen Sie uns bitte bei der Besichtigung darauf an.
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Die vollständige Belehrung samt Muster-Formular finden Sie hier: